Seit dem 1. April 2025 bietet das deutsche Zivilprozessrecht Unternehmen erweiterte Möglichkeiten, ihre Geschäftsgeheimnisse vor unbefugter Offenlegung zu schützen.
Mit der Einführung neuer Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess können Unternehmen nun effektiver gegen die unerlaubte Nutzung oder Offenlegung sensibler Informationen vorgehen. Die Änderungen ermöglichen unter anderem, dass bestimmte Verfahrensabschnitte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden und sensible Dokumente vertraulich behandelt werden. Dies stärkt die Position von Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten, in denen Geschäftsgeheimnisse eine zentrale Rolle spielen.